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Neue Wartezeit - Begünstigtenstatus erst nach Eintritt - Schutz schon in den ersten vier Jahren? - OGH 26.11.2013, 9 ObA 96/13b

42. LfgJuni 2014

40.1.5.Nr.4

§ 2 BEinstG
§ 8 Abs. 2, 6 lit. b BEinstG
§ 14 Abs. 2 BEinstG
§ 27 Abs. 8 BEinstG
idF 1.1.2011

1. Die neue Rechtslage differenziert danach, ob die Begünstigtenstellung iSd BEinstG vor oder nach Beginn des Arbeitsverhältnisses erfolgt.

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