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Beginn auch ohne Bescheid? - OGH 11.8.2006, 9 ObA 86/06x

19. LfgOktober 2006

40.1.5.Nr.1

§ 2 Abs. 1 BEinstG
§ 8 Abs. 2 BEinstG
§ 14 Abs. 1 und 2 BEinstG

1. Der besondere Kündigungsschutz nach § 8 Abs. 2 BEinstG kann nicht in Anspruch genommen werden, wenn - bezogen auf den Zeitpunkt des Ausspruchs der Kündigung - kein Bescheid iSd § 14 BEinstG vorliegt, der die Eigenschaft eines(r) begünstigten Behinderten iSd BEinstG zuerkennt.

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