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Tendenzschutzausnahme kirchliche Einrichtungen, Pastoralassistentin? - OGH 27.2.2025, 8 ObA 58/24y

75. LfgJuni 2025

39.7.1.Nr.23

§ 105 ArbVG
§ 132 Abs. 4 ArbVG
Art. 15 StGG
Art. 9, 10 EMRK
§ 3 HSchG
§ 20 Abs. 1 HSchG
§ 879 ABGB

1. § 132 Abs. 4 ArbVG respektiert die durch Art. 15 StGG gewährleistete Kirchenautonomie und nimmt für das Gebiet der Betriebsverfassung eine Grenzziehung zwischen inneren und äußeren Angelegenheiten der Kirche vor.

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