39.7.1.Nr.13
§ 18 Abs. 6 und 7 HbG
§ 31 Abs. 5 HbG
§ 105 ArbVG
1. An den Ausführungen in 8 ObA 298/99b, wonach jedenfalls bei Hausbesorgerkündigungen gegen Anbot einer Ersatzwohnung (§ 18 Abs. 7 HbG) der allgemeine Kündigungsschutz nach § 105 ArbVG greift, ist festzuhalten.

