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Auch für Hausbesorgerkündigung gegen Ersatzwohnung - Welches Verfahren: Einrede oder Klage? - OGH 29.1.2015, 9 ObA 102/14m

45. LfgJuni 2015

39.7.1.Nr.13

§ 18 Abs. 6 und 7 HbG
§ 31 Abs. 5 HbG
§ 105 ArbVG

1. An den Ausführungen in 8 ObA 298/99b, wonach jedenfalls bei Hausbesorgerkündigungen gegen Anbot einer Ersatzwohnung (§ 18 Abs. 7 HbG) der allgemeine Kündigungsschutz nach § 105 ArbVG greift, ist festzuhalten.

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