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langjährige ältere Arbeitnehmer - Austauschkündigung trotz Entgeltsenkungsofferts - OGH 27.1.2000, 8 ObA 342/99y

1. LfgNovember 2000

39.6.2.Nr.1

§ 105 Abs. 3 Z 2 (lit. b) und Satz 5 ArbVG

1. Bei der Interessenabwägung sind zu Gunsten älterer Arbeitnehmer im Sinne des § 105 Abs. 3 Satz 5 ArbVG die vieljährige ununterbrochene Beschäftigungszeit im Betrieb sowie die wegen des höheren Lebensalters zu erwartenden Schwierigkeiten bei der Wiedereingliederung in den Arbeitsprozess besonders zu berücksichtigen.

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