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Stellungnahme des Betriebsrats - OGH 4.7.2002, 8 ObA 1/02h

7. LfgNovember 2002

39.5.4.Nr.2

§ 105 Abs. 3 und 4 dritter Satz ArbVG

1. Hat der Betriebsrat innerhalb der Frist des § 105 Abs. 1 zur beabsichtigten Kündigung keine Stellungnahme abgegeben, kann der Arbeitnehmer innerhalb einer Woche nach Zugang der Kündigung diese beim Gericht selbst anfechten.

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