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Entgeltsenkungen nur bei Einzelnen? - OGH 5.9.2001, 9 ObA 199/01g - OGH 28.9.2001, 8 ObA 197/01f, 201/01v

5. LfgFebruar 2002

39.5.3.Nr.1

§ 105 Abs. 3 Z 2 lit. b ArbVG

1. Die betriebswirtschaftliche Notwendigkeit von Rationalisierungsmaßnahmen ist grundsätzlich nicht vom Gericht zu prüfen. Insoweit besteht unternehmerische Entscheidungsfreiheit bei gegebener Dringlichkeit der betrieblichen Erfordernisse.

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