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Aufrechterhaltung des Vertrauens der Allgemeinheit in die sachliche Dienstwahrnehmung Außerdienstliche Äußerungen? Risiko Medienberichterstattung? Anforderungen an Lehrpersonen? - OGH 22.5.2024, 8 ObA 8/24w

73. LfgOktober 2024

39.4.2.Nr.22

§ 32 Abs. 2 Z 6 VBG
§ 105 Abs. 3 Z 2 lit. a ArbVG

1. Gemäß § 32 Abs. 2 Z 6 VBG liegt ein Grund vor, der den Dienstgeber zur Kündigung berechtigt, wenn der Vertragsbedienstete ein Verhalten setzt oder gesetzt hat, das nicht geeignet ist, das Vertrauen der Allgemeinheit in die sachliche Wahrnehmung seiner dienstlichen Aufgaben aufrechtzuerhalten, sofern nicht die Entlassung in Frage kommt.

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