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Weiterbeschäftigung erheblich nachteilig? Immer Verwarnungsbedarf? - OGH 27.1.2016, 9 ObA 74/15w

48. LfgJuni 2016

39.4.2.Nr.15

§ 105 Abs. 3 Z. 2 lit. a ArbVG

1. Personenbezogene Gründe, die einer Weiterbeschäftigung entgegenstehen, müssen nicht so gravierend sein wie Entlassungsgründe, sie müssen aber eine Weiterbeschäftigung für den Arbeitgeber doch in erheblichem Ausmaß als nachteilig erscheinen lassen.

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