39.4.2.Nr.4
§ 105 Abs. 3 Z 2 lit. a ArbVG
1. Kundenbeschwerden können eine Kündigung nur unter der Voraussetzung rechtfertigen, dass die Beschwerden überprüfbar verifiziert und auch berechtigt sind.
39.4.2.Nr.4
§ 105 Abs. 3 Z 2 lit. a ArbVG
1. Kundenbeschwerden können eine Kündigung nur unter der Voraussetzung rechtfertigen, dass die Beschwerden überprüfbar verifiziert und auch berechtigt sind.
