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Schadensfälle - OGH 16.10.2003, 8 ObA 95/03h

11. LfgFebruar 2004

39.4.2.Nr.3

§ 105 Abs. 3 Z 2 lit. a ArbVG

1. „Umstände, die in der Person des Arbeitnehmers gelegen sind und die betrieblichen Interessen nachteilig berühren“ können auch vorliegen, wenn dem Arbeitnehmer kein Verschulden vorgeworfen kann.

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