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Krankenstände, Zukunftsprognose, soziale Gestaltungspflicht - OGH 27.2.2018, 9 ObA 137/17p

55. LfgOktober 2018

39.4.1.Nr.24

§ 105 Abs. 3 Z. 2 lit. a ArbVG

1. Als personenbezogene Kündigungsgründe können auch Krankenstände des Arbeitnehmers herangezogen werden.

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