vorheriges Dokument
nächstes Dokument

15.9.1999, 9 ObA 148/99a

1. LfgJuni 2000

39.3.4.Nr.1

§ 105 Abs. 3 Z 2 ArbVG

1. Da bei Prüfung der Sozialwidrigkeit und der anzustellenden Prognose die soziale Lage des Arbeitnehmers nach der Kündigung heranzuziehen ist, schließt eine vor der Kündigung durch den Dienstgeber angebotene Arbeitsstelle bei einem anderen Dienstgeber eine wesentliche Interessenbeeinträchtigung nicht aus.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Lexis+ ist die Evolution von Lexis 360®
Jetzt Lexis+ kostenfrei testen!