39.3.2.Nr.1
§ 105 Abs. 3 Z 2 (lit.b) ArbVG
1. Bei der Beurteilung eines rationalisierungsbedingten Änderungsangebotes des Arbeitgebers, das Arbeitsverhältnis zu schlechteren Entgeltbedingungen fortzusetzen, darf die Zumutbarkeit der Novationsofferte nicht bloß schematisch nach der Höhe des Hundertsatzes der Entgelteinbuße beurteilt werden.

