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Bei Universitätsprofessor im künstlerischen Bereich auch selbständige Berufsausübung (Konzert/Unterricht) einzubeziehen? - OGH 27.4.2023, 9 ObA 23/23g

70. LfgOktober 2023

39.3.1.Nr.31

§ 105 Abs. 3 Z. 2 ArbVG

1. In die Untersuchung, ob durch die Kündigung wesentliche Interessen beeinträchtigt werden, ist nicht nur die Möglichkeit der Erlangung eines neuen einigermaßen gleichwertigen Arbeitsplatzes, sondern vielmehr die gesamte wirtschaftliche und soziale Lage des Arbeitnehmers, wie Einkommen, Vermögen, Sorgepflichten etc einzubeziehen.

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