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Abfertigung und Urlaubsersatzleistung überbrückendes Einkommensäquivalent; Liegenschaften; Lebenshaltungsdeckung Korridor- und Firmenpension - OGH 17.8.2016, 8 ObA 46/16x

49. LfgOktober 2016

39.3.1.Nr.24

§ 105 Abs. 3 Z 2 zweiter Satz ArbVG
§ 4 Abs. 2 APG
§ 23 AngG
§ 23a AngG
§ 10 UrlG

1. Bei Erreichen des Regelpensionsalters und Anspruch auf Regelpension ist zwar bei der Prüfung der Interessenbeeinträchtigung ein strenger Maßstab anzulegen, jedoch ist zu berücksichtigen, dass der Gesetzgeber die mit jeder Pensionierung verbundenen Einkommenseinbußen toleriert und eine Kündigung bei Erreichen des Regelpensionsalters für den Arbeitnehmer nicht unvorhersehbar ist.

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