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Berücksichtigung investierter hoher Mieteinnahmen? - OGH 1.4.2009, 9 ObA 30/09s

28. LfgOktober 2009

39.3.1.Nr.11

§ 105 Abs. 3 Z 2 zweiter Satz ArbVG

1. Das Tatbestandsmerkmal der wesentlichen Interessenbeeinträchtigung hat die Funktion, den Kündigungsschutz jenen Arbeitnehmern zu gewähren, die auf ihren Arbeitsplatz zur Sicherung ihres Lebensunterhalts angewiesen sind.

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