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OGH 15.9.1999, 9 ObA 148/99a

1. LfgJuni 2000

39.2.2.Nr.1

§ 105 Abs. 4 ArbVG

1. Die keine bestimmte Form erfordernde Stellungnahme des Betriebsrates im Sinne des § 105 Abs. 4 ArbVG ist so zu beurteilen, wie die Erklärung objektiv unter Würdigung der dem Betriebsinhaber bekannten Umstände nach Treu und Glauben und der Verkehrssitte aufgefasst werden muss.

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