vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Gewerkschaftstätigkeit? - OGH 28.7.2021, 9 ObA 57/21d

66. LfgJuni 2022

39.1.4.Nr.24

§ 105 Abs. 3 Z. 1 lit. b ArbVG

1. Voraussetzung einer verwerflichen, mit Erfolg anfechtbaren Motivkündigung ist, dass das verpönte Motiv für die Kündigung zumindest ein wesentlicher Beweggrund - wenn auch nicht der ausschließliche - war.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!