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Anspruchsgeltendmachung? Streit über Gleitzeit, Krankenstand, Änderung Arbeitsinhalte - OGH 21.12.2011, 9 ObA 64/11v

36. LfgJuni 2012

39.1.4.Nr.11

§ 105 Abs. 3 Z 1 lit. i ArbVG

1. Bei der Glaubhaftmachung eines anderen Motivs iSd § 105 Abs. 5 ArbVG muss es sich um ein anderes als jenes verpönte Motiv handeln, das der Arbeitnehmer seiner Kündigungsanfechtung zugrunde legt.

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