35.6.4.Nr.1
§ 20 Abs. 1 und 2 AngG
§ 29 AngG
1. Ist die Kündigungserklärung erst innerhalb der Kündigungsfrist zugegangen, liegt eine sogenannte fristwidrige Kündigung vor, die nach ganz herrschender Auffassung zwar dennoch das Dienstverhältnis zum genannten Kündigungstermin zur Beendigung bringt, jedoch eine Schadenersatzpflicht des Dienstgebers auslöst.

