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Verspäteter Zugang der Kündigung - OGH 25.2.2004, 9 ObA 147/03p

12. LfgJuni 2004

35.6.4.Nr.1

§ 20 Abs. 1 und 2 AngG
§ 29 AngG

1. Ist die Kündigungserklärung erst innerhalb der Kündigungsfrist zugegangen, liegt eine sogenannte fristwidrige Kündigung vor, die nach ganz herrschender Auffassung zwar dennoch das Dienstverhältnis zum genannten Kündigungstermin zur Beendigung bringt, jedoch eine Schadenersatzpflicht des Dienstgebers auslöst.

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