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Postalische Kündigung - Zugangsvereiteltung? Urlaub und Dienstreise - OGH 25.2.2004, 9 ObA 147/03p

12. LfgJuni 2004

35.5.1.Nr.3

§ 20 Abs. 2 AngG
§ 29 AngG

1. Eine Willenserklärung gilt dem Erklärungsempfänger dann als zugegangen, wenn er sich unter normalen Umständen von ihrem Inhalt Kenntnis verschaffen kann.

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