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Adressfehler im Dienstvertrag - OGH 5.9.2001, 9 ObA 197/01p

5. LfgFebruar 2002

35.5.1.Nr.1

§ 1158 Abs. 4 ABGB
§ 1304 ABGB
§ 20 Abs. 1 AngG

1. Geht eine Auflösungserklärung wegen eines arbeitgeberseitig verursachten Adressfehlers im Dienstvertrag nicht rechtzeitig zu, hat allein der Arbeitgeber die Folgen zu tragen.

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