35.4.3.Nr.6
§ 20 Abs. 2, 3 AngG
§ 915 ABGB
§ 3 KollV Angestellte Metallgewerbe
1. Wird eine übereinstimmende abweichende Parteienabsicht nicht festgestellt, ist bei der Auslegung des Vertrags von dessen Wortlaut auszugehen.
35.4.3.Nr.6
§ 20 Abs. 2, 3 AngG
§ 915 ABGB
§ 3 KollV Angestellte Metallgewerbe
1. Wird eine übereinstimmende abweichende Parteienabsicht nicht festgestellt, ist bei der Auslegung des Vertrags von dessen Wortlaut auszugehen.
