35.4.2.Nr.6
§ 20 Abs. 2 und 3, 29 AngG
§ 3 Abs. 1 ArbVG
§ 32 Journalisten-KollV
Zeitschriften und Fachmedien
1. § 32 Pkt. 1.1. dieses Journalisten-KV, wonach die Kündigung durch den Arbeitgeber „mangels einer für den/die Dienstnehmer/in günstigeren Vereinbarung“ zum Quartalsende zu erfolgen hat, entspricht zwar weitestgehend dem AngG, doch regelt Pkt 1.2., dass die in Pkt. 1.1. geregelten Kündigungsfristen nicht verkürzt werden dürfen, ohne dem Arbeitgeber die Möglichkeit weiterer Kündigungstermine durch Vereinbarung einzuräumen.

