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Zusammenrechnung auch bei Konkurserwerb? - OGH 19.12.2005, 8 ObS 25/05t

18. LfgJuni 2006

35.4.2.Nr.3

§ 3 Abs. 2 AVRAG
§ 3 Abs. 2 und 3 IESG
Art. IV Z 3 und V KollV Arbeiter Metallgewerbe

1. Auch die Zusammenrechnungsbestimmung des Art. V Z 1 Arbeiterkollektivvertrag Metallgewerbe ist so auszulegen, dass es auf die Identität des Arbeitgebers nicht ankommt.

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