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Arbeiter-Neuregelung: Hotellerie und Gastronomie Überwiegende Saisonbetriebsausnahme - OGH 27.4.2022, 9 ObA 137/21v

68. LfgFebruar 2023

35.4.1.Nr.4

§ 1159 Abs. 2 und 4 jeweils letzter Satz, 1503 Abs. 19 ABGB Arbeiter-KollV Hotel- und Gastgewerbe

1. Das Überwiegen von Saisonbetrieben kann durch die Kollektivvertragsparteien zwar deklarativ festgehalten, jedoch nicht normativ festgelegt werden, weil dieser Umstand tatbestandliche Voraussetzung für ihre Regelungsbefugnis ist.

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