35.4.1.Nr.4
§ 1159 Abs. 2 und 4 jeweils letzter Satz, 1503 Abs. 19 ABGB Arbeiter-KollV Hotel- und Gastgewerbe
1. Das Überwiegen von Saisonbetrieben kann durch die Kollektivvertragsparteien zwar deklarativ festgehalten, jedoch nicht normativ festgelegt werden, weil dieser Umstand tatbestandliche Voraussetzung für ihre Regelungsbefugnis ist.

