35.3.5.Nr.6
§ 105 Abs. 1 und 2 ArbVG
§ 10 Abs. 1a MSchG
1. Im Falle nachträglichen Einwands einer Schwangerschaft mit Spontan-Abortus 3 Tage vor Erhalt der Kündigung und dadurch noch 4 Wochen andauerndem Mutterkündigungsschutz, der die Kündigung unwirksam machte, steht die unmittelbar danach wiederum ausgesprochene Kündigung noch in einem solchen sachlichen und zeitlichen Zusammenhang, dass er ein neuerliches Vorverfahren nicht erforderlich und die ohne ein solches ausgesprochene zweite Kündigung nicht unwirksam machte.

