35.3.5.Nr.4
§ 105 Abs. 1 und 2 ArbVG
§ 45a Abs. 2 AMFG
1. Bei vorheriger Zustimmung des Betriebsrats zum (letztlich fristwidrigen) Termin stellt sich die Frage nach einer ausreichenden (zeitlichen und sachlichen) Nähe der Kündigungserklärung zur Zustimmung des Betriebsrats nicht.

