35.2.2.Nr.2
§ 45a Abs. 1 Z 1 bis 4, Abs. 5 AMFG
0. Die Ausdehnung der Rechtsfolge des § 45a Abs. 5 AMFG auf alle anderen im selben Zeitraum mit einer anzeigepflichtigen Massenkündigung nach Abs. 1 Z 4 leg cit ausgesprochenen Kündigungen findet in ihrem Wortlaut auch bei weiter Auslegung keine Deckung.

