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AMS-Kündigungsvorverfahren - Frühwarnsystem bei Massenkündigungen Schwellwert, einvernehmliche Auflösungen - OGH 16.2.2000, 9 ObA 336/99y

1. LfgNovember 2000

35.2.1.Nr.1

§ 45a Abs. 1 AMFG
§ 267 ZPO

1. Nach der RSpr ist auch die Zahl der vom Arbeitgeber veranlassten einvernehmlichen Auflösungen von Arbeitsverhältnissen auf die zahlenmäßigen Voraussetzungen nach § 45a AMFG anzurechnen.

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