35.1.3.Nr.5
§ 105 Abs. 3 Z 1 lit. i und 5 ArbVG
1. Eine zu einem späteren Zeitpunkt für den Fall der Stattgebung einer Kündigungsanfechtung ausgesprochene Eventualkündigung ist grundsätzlich zulässig.
35.1.3.Nr.5
§ 105 Abs. 3 Z 1 lit. i und 5 ArbVG
1. Eine zu einem späteren Zeitpunkt für den Fall der Stattgebung einer Kündigungsanfechtung ausgesprochene Eventualkündigung ist grundsätzlich zulässig.
