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Kollektivvertragliche Schriftform mit Grundangabe Bedingtes Kündigungsverbot? - OGH 19.9.2024, 9 ObA 5/24m

74. LfgFebruar 2025

35.1.1.Nr.13

§ 6 ABGB
§ 7 ABGB
§ 32 Abs. 1 VBG 1948
§ 21 Abs 1 KollV Universitäten
§ 22 KollV Universitäten

1. Ausgehend vom Wortlaut der relevanten Bestimmungen des KollV Universitäten bedarf zunächst jede Kündigung zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

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