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Unrichtiger Termin vor länger vereinbartem Urlaub - OGH 19.9.2001, 9 ObA 115/01d

5. LfgFebruar 2002

34.3.3.Nr.1

§ 20 Abs. 4 AngG
§ 871 ABGB

1. Die Kündigung eines Arbeitnehmers ist unter Bedachtnahme auf die konkreten Umstände des Einzelfalls so zu verstehen, wie sie der Arbeitgeber als Empfänger bei objektiver Betrachtungsweise verstehen durfte.

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