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Zustimmung zu Fristverkürzung - OGH 19.6.2006, 8 ObA 42/06v

19. LfgOktober 2006

34.1.2.Nr.2

§ 24 Abs. 1, 2 und 3 HVertrG
§ 20 Abs. 4 AngG

1. Die Erklärung „… kündige ich meinen Agentenvertrag und ersuche Sie gleichzeitig um eine einvernehmliche Auflösung zum 30. …“ ist eine unbedingte einseitige Auflösungserklärung und keine bloß „bedingte“ Kündigung.

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