vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Schwere psychische Krankheit? - OGH 29.9.2015, 8 ObA 62/15y

47. LfgFebruar 2016

33.3.1.Nr.1

§ 15 Abs. 1 BAG
§ 19 Abs. 2 AngG
§ 1158 Abs. 2 ABGB
§ 3 BEinstG
§ 7f Abs. 1 BEinstG
§ 8 Abs. 1 BEinstG
Art. 9 Abs. 1 RL 2000/78/EG

1. Die Auflösung eines Probearbeitsverhältnisses kann im Grundsatz jederzeit und auch während krankheitsbedingter Arbeitsverhinderung des Arbeitnehmers erfolgen.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!