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Auch nach Wiedereinstellungszusage? - OGH 22.08.2012, 9 ObA 68/12h

38. LfgFebruar 2013

33.1.1.Nr.2

§ 19 Abs. 2 AngG

1. Der Gefahr einer Umgehung arbeitsrechtlicher Schutzvorschriften trägt der Gesetzgeber durch die enge zeitliche Beschränkung der Probezeit auf einen Monat Rechnung.

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