32.2.1.Nr.11
§ 104a Abs. 1 und 2 ArbVG
§ 870 ABGB
§ 879 ABGB
§ 1380 ABGB
1. Schließt ein Arbeitnehmer unter dem Eindruck einer ausgesprochenen Entlassung die ihm gleichzeitig angebotene Auflösungsvereinbarung ab, so kommt es für die Redlichkeit des Arbeitgebers darauf an, ob für ihn zu diesem Zeitpunkt plausible und objektiv ausreichende Gründe für einen Entlassungsausspruch gegeben waren.

