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Wirksame Vorwegvereinbarung für 2 Tage nach Ende einer Bildungskarenz? - OGH 25.2.2016, 9 ObA 9/16p

49. LfgOktober 2016

32.2.1.Nr.7

§ 11 AVRAG
§ 879 Abs. 1 ABGB

1. Die Vereinbarung einer Bildungskarenz mit einvernehmlicher Vorausauflösung des Dienstverhältnisses zu deren vereinbartem Ende ist wirksam.

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