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Verhalten nach Vergleichsscheiterung - Offener Fortbestand oder doch Einvernehmliche? - OGH 29.1.2014, 9 ObA 146/13f

42. LfgJuni 2014

32.1.2.Nr.2

§ 863 ABGB
§ 914 ABGB
§ 1380 ABGB
§ 2 BEinstG
§ 8 Abs. 2 BEinstG

1. Hat eine sondergeschützte Arbeitnehmerin ihr Wahlrecht mit Einbringung einer Klage auf Feststellung des Fortbestandes rechtzeitig ausgeübt, hat sie das Wahlrecht konsumiert und kann davon nicht mehr einseitig abgehen.

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