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Vertragsbedienstete und begünstigt Behinderte Verspätete Verständigung des Behindertenausschusses? Beendigung des einjährigen Krankenstandes nach Ausspruch und Ablauf der Jahresfrist? - OGH 24.2.2021, 9 ObA 5/21g

64. LfgOktober 2021

31.5.1.Nr.6

§ 22 Abs. 10 G-VBG
§ 8a BEinstG
§ 24 Abs. 9 VBG 1948

1. Bei einem begünstigt behinderten Vertragsbediensteten mit über einjähriger Dauer des Krankenstandes endet das Dienstverhältnis drei Monate nach Verständigung des Behindertenausschusses, wenn zwischen der Verständigung und dem Ende der 1-Jahresfrist weniger als drei Monate liegen, ex lege, auch ohne Verständigung des Bediensteten.

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