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Betriebsstilllegung und Angestellte - OGH 22.5.2003, 8 ObS 1/03k

10. LfgOktober 2003

31.4.1.Nr.1

§ 83 GewO 1859
§ 3c Abs. 1 Z 3 IESG

1. Jedenfalls außerhalb des § 83 GewO endet bei Betriebsstilllegung das Arbeitsverhältnis nicht automatisch.

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