31.1.3.Nr.2
§ 2 Abs. 4 BAG
§ 3 Abs. 1 Z 3 BAG
§ 14 Abs. 2 BAG
§ 41 Abs. 1 GewO
§ 86 Abs. 3 GewO
§ 25 Abs. 1 KO (IO)
1. Die Eröffnung des Konkurses über das Vermögen des Lehrberechtigten beendet ein Lehrverhältnis nicht ex lege.
31.1.3.Nr.2
§ 2 Abs. 4 BAG
§ 3 Abs. 1 Z 3 BAG
§ 14 Abs. 2 BAG
§ 41 Abs. 1 GewO
§ 86 Abs. 3 GewO
§ 25 Abs. 1 KO (IO)
1. Die Eröffnung des Konkurses über das Vermögen des Lehrberechtigten beendet ein Lehrverhältnis nicht ex lege.
