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Rechtswidrige Auflösung - Anfechtbarkeit wegen Sozialwidrigkeit - OGH 21.4.2004, 9 ObA 31/04f

13. LfgOktober 2004

30.8.3.Nr.1

§ 105 Abs. 4 ArbVG
§ 106 Abs. 2 ArbVG
§ 107 ArbVG

1. Auch bei befristeten Arbeitsverhältnissen besteht der allgemeine Entlassungsschutz und damit die Anfechtbarkeit nach § 106 Abs. 2 ArbVG.

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