30.4.2.Nr.8
§ 3 MSchG
§ 10a Abs. 1 und 2 MSchG
1. Die sachliche Rechtfertigung der Befristung soll eine Umgehung des Mutterschutzes durch befristete Arbeitsverträge hintanhalten, wodurch Frauen infolge Zeitablaufs und Nichterlangung eines neuen Arbeitsplatzes bei Schwangerschaft eine Reihe von Ansprüchen verlieren würden.

