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Beweislast des Arbeitgebers Vereinbarungserfordernis für Erprobungsbefristung - OGH 28.7.2010, 9 ObA 89/09t

31. LfgOktober 2010

30.4.2.Nr.5

§ 10a Abs. 1 und 2 MSchG

1. Die Behauptungs- und Beweislast für das Vorliegen sachlich gerechtfertigter Gründe, welche die Ablaufshemmung ausschließen, trifft den Arbeitgeber.

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