30.3.1.Nr.20
§ 4 VBG 1948
§ 4a Abs. 4 VBG 1948
§ 4 Abs. 3 LandesvertragslehrpersonenG (LVG) 1966
1. Von einer Aneinanderreihung („Kette“) von Dienstverhältnissen geht die stRsp davon aus, wenn sich der Sache nach der zweite Vertrag (das erneut befristete Arbeitsverhältnis) als Fortsetzung des (oder der) vorangegangenen Arbeitsverhältnisse erweist.

