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„Geteilte Erprobung“ - OGH 25.3.2019, 8 ObA 11/19d

58. LfgOktober 2019

30.3.1.Nr.19

§ 879 ABGB

1. Der Abschluss von Kettenverträgen ist nur dann rechtmäßig, wenn die Aneinanderreihung im jeweiligen Einzelfall durch besondere soziale oder wirtschaftliche Gründe gerechtfertigt ist.

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