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Resolutiv- Nichterreichung von bestimmten Produktionszielen zu vereinbartem Stichtag - OGH 20.12.2006, 9 ObA 116/06h

21. LfgJuni 2007

30.1.2.Nr.1

§ 19 Abs. 1 AngG
§ 1158 Abs. 1 und 4 ABGB

1. Eine Resolutivbedingung ist in privaten Dienstverhältnissen unzulässig, wenn nicht nur der Eintritt des als auflösende Bedingung vereinbarten Ereignisses ungewiss ist, sondern darüber hinaus auch ein für die Beurteilung des Eintritts oder Nichteintritts der Beendigung maßgeblicher Stichtag nicht auch nur annähernd feststeht.

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