30.1.1.Nr.12
§ 4 Abs. 3 VBO
§ 31 Abs. 1 u. 2 Statut der Stadt *
§ 46 Abs. 1 Z 5 Statut der Stadt *
1. Dem Argument die höchstgerichtliche Rechtsprechung lasse Kettenarbeitsverträge nur zu, soweit sie durch besondere wirtschaftliche oder soziale Gründe gerechtfertigt seien, steht § 4 Abs. 4 der VBO entgegen, wonach ein auf bestimmte Zeit eingegangenes Dienstverhältnis „einmal“ auf bestimmte Zeit verlängert werden kann.

